Lockerung der COVID-19-Maßnahmen
Mit 16. April 2022 sind umfassende Lockerungen für die gesamte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche in Kraft getreten.
Es gilt in der gesamten Tourismus- und Freizeitwirtschaft K E I N E 3G-Regel, weder für Gäste noch für Mitarbeiter/innen.
Per 1. Juni 2022 wurde auch die FFP2-Maskenpflicht für 3 Monate ausgesetzt und in eine Empfehlung zum Tragen einer Maske umgewandelt.
- Ausnahme: Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim, Kuranstalt,
Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden (z.B. Arzt)
Dort gilt weiterhin die FFP2-Masken-Pflicht (ab dem 6. Lebensjahr)
Weitere Informationen zu 3G:
- Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung beträgt 365 Tage
- Ab 24. August 2022 gilt eine Erst- und Zweitimpfung nach einer Covid-Genesung nicht mehr als 3G-Nachweis! Es ist daher notwendig, rechtzeitig eine weitere Impfung (Drittimpfung) zu erhalten, um einen gültigen 3G-Status beizubehalten.
- Die aktuell gültigen Corona Regeln für sämtliche Bereiche finden Sie auf der Homepage des österreichischen Sozial- und Gesundheitsministerium:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html